Unternehmen sollten bei Viren-und Trojaner besonders sensibel reagieren und einen möglichen wirtschaftlichen Schaden ermitteln.

System-Administrator informieren

Falls Sie auf Ihrem Firmencomputer einen Virus oder Trojaner finden, sollten Sie umgehend Ihren Systemadministrator informieren und das Gerät vom Netzwerk zu trennen. Falls Sie den Befall nicht intern melden, droht Ihrem Unternehmen weiterer Schaden, den Sie in der Regel nicht einschätzen können. Viren und Trojaner können von Ihrem Gerät aus sich auf andere Geräte weiterverbreiten und z.B. Firmendaten an Dritte weiterleiten.

Schaden melden

Falls der Verdacht besteht, dass Ihnen wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, sollten Sie sich an die Zentrale Ansprechstelle für Cybercrime beim Landeskriminalamt NRW wenden. 

Das Cybercrime-Kompetenzzentrum beim Landeskriminalamt NRW ist rund um die Uhr erreichbar: 

Zentrale Ansprechstelle Cybercrime / Single Point of Contact
E-Mail: cybercrime.lka@polizei.nrw.de 
Telefon: +49 211 939-4040

Beweise sichern

Nehmen Sie zunächst keine eigenständigen Versuche zur Entfernung der Schadssoftware vor. Nur so ist es möglich, dass die Polizei Beweise sichern und Ermittlungen einleiten kann. Die Experten der Polizei werden Ihnen weitere Handlungsempfehlungen geben. Generell sollten Sie bei einem Viren- oder Trojanerbefall in Ihrem Unternehmen zusätzlich externe Experten mit einbeziehen.

Schadenursache ermitteln

Analysieren Sie nach einem Viren- oder Trojanerfund in Ihrem Unternehmen unbedingt die Ursache und ermitteln Sie mögliche Schwachstellen in Ihrem System. 

Ändern Sie alle wichtigen Passwörter, z.B. zu SAP-Systemen, zur Datensicherung oder zu möglichen Steuerungsanlagen. 

Prüfen Sie intern Ihre Prozesse und Sicherheitseinstellungen, beseitigen Sie mögliche Schwachstellen. 

Vernachlässigen Sie nicht die Schulung und Sensibilisierung ihrer Mitarbeiter im Bereich der IT-Sicherheit. 

Cyberkriminelle suchen sich oft gezielt das schwächste Glied in einem Unternehmen, deshalb betrifft das Thema jeden Ihrer Mitarbeiter.